Ressourcen schonen
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) wird zunehmend wichtiger, denn viele Faktoren, wie z.B. ständige Veränderungen, höhere Anforderungen an den Einzelnen, alternde Belegschaft, ungünstigere Rahmenbedingungen etc. stellen viele - vor allem ältere Mitarbeiter - vor große Herausforderungen.
Größere Firmen und Konzerne haben den Handlungsbedarf schon längst erkannt und im Rahmen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) umfangreiche, präventive Konzepte dazu erstellt und implementiert.
In kleinen und mittelständischen Unternehmen werden bisher meistens erst dann einzelne Maßnahmen umgesetzt, wenn sich Probleme zeigen. Aber auch hier ist ein Umdenken wettbewerbsentscheidend.
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Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen
Seit Ende 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Das heißt: Alle Unternehmen und Organisationen müssen auch jene Gefährdungen für ihre Beschäftigten ermitteln und dokumentieren, die sich aus der psychischen Belastung bei der Arbeit ergeben.
Die geforderten Prozess-Schritte dazu sind:
- Festlegung von Tätigkeiten/Bereichen
- Ermittlung der Gefährdungen
- Beurteilung der Gefährdungen, ob Handlungsbedarf besteht
- Festlegungen von Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Gefährdungen
- Festlegungen, wer bis wann für die Durchführung der Maßnahmen verantwortlich ist
- Wirksamkeitskontrolle der getroffenen Maßnahmen nach geeignetem Zeitraum
- Dokumentation
- Regelmäßige Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
Als qualifizierte Fachkraft unterstütze ich Sie gern bei der Umsetzung!